Die Diskussion um das sogenannte “Verbot von Killerspielen” wie es im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD so lapidar heißt ist voll entbrannt. Der Punkt befindet sich im Absatz 6.3 Aufwachsen ohne Gewalt des besagten Vertrages. Dieser schlägt vor das Verbot zielorientiert mit den Ländern zu erörtern. Nur, was es genau bedeutet, wie die Koalition Killerspiele definiert und was Sie genau unter Verbot verstehen, dieses wird nirgendwo erwähnt.
Im Grunde nicht denkbar wäre ein Verbot, welches sich rein auf Jugendliche bezieht. Diese werde ohnehin durch die Altersbeschränkungen davon abgehalten Spiele die nicht ihrem Alter entsprechen zu kaufen. Wozu also noch ein Verbot, wenn es schon wirkungsvolle Schutzmechanismen gibt ?
Hinzu kommt der populistische Begriff “Killerspiele” der alles und nichts bedeuten kann. Wie definiert man also solch einen Begriff, reicht es aus wenn in einem Spiel Blut auftaucht, wenn man sich gegenseitig verprügeln kann, auf Monster schiessen kann oder müssen schon Menschen die Ziele sein ?
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